Berger stellt sich übers Gesetz , denn Fakt ist: Kinder sind nach deutschem Strafrecht Personen, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nachzulesen im Strafgesetzbuch (StGB)
§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
Bigotter Rufmord-Anschlag mit Pädo-Keule auf Kölner Felix Rexhausen-Platz