Breivik: Kein Irrer, sondern Verbrecher
Debatte um “Wahnsinnstat” eines kühlen Mörders aus Oslo
Nach dem Schock über den Massenmord auf der Ausflugsinsel Utøya und dem Bombenanschlag von Oslo meldet sich am Dienstag Breiviks Anwalt zu Wort: “Breivik war zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig, er hat Drogen genommen.” Insgesamt 76 zumeist jugendliche Menschen verlieren beim Doppel-Anschlag ihr Leben, als Anders Behring Breivik am 22.07.2011 die Norweger und ganz Europa bis ins Mark erschüttert und in tiefe Trauer stürzt. Im Falle eines Schuldspruchs kann der zur Selbstdarstellung neigende Täter mit einer Höchststrafe von 21 Jahren rechnen, mit 30 Jahren falls es der Staatsanwaltschaft gelingt, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Anklage zu bringen. Kein Gefängnis, aber eine lebenslange Sicherheitsverwahrung käme indes zustande, wenn Mediziner bei Massenmörder Breivik eine Geisteskrankheit feststellten.
Breivik ist ein Krimineller, aber wohl nicht geisteskrank
Am Mittwoch bezweifeln Rechtsmediziner in Deutschland, dass der politisch motivierte Massenmörder tatsächlich unzurechnungsfähig sei. Die Tat selbst wird in der Umgangssprache zwar als irre und wahnsinnig benannt, aber im pathologischen oder rechtsmedizinischem Sinne sei der Täter keinesfalls verrückt. Breivik ist ein Krimineller, kein Geisteskranker, lautet der einhellige Tenor publizierter Experten-Meinungen. “Sehr kühl und gelassen”, wurden die Verbrechen verübt”, attestiert Prof. Rudolf Egg: “Auch nach der Tat tritt der Täter in einer Pose auf, die nicht annehmen lässt, dass er nicht wisse was er tut,” erklärt der Kriminalpsychologe am 27.07.2011 im ZDF-Nachrichtenmagazin Heute Journal.
Video: Breiviks Anwalt meldet sich zu Wort