LGBT-Situation weltweit
Einleitung/ Notizen für Vortrag:
Grüne Jugend NRW-Workshop Queer
Danke an:
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
Stiftung für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender
Weltkarte der Schande
Übersicht: Gesetze gegen LGBT-Personen weltweit
Todesstrafe: In 5 Ländern steht die Todesstrafe auf Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen
#Somalia
#Nigeria (Norden)
#Iran
#Saudi-Arabien
#Jemen
#Mauritanien
#Uganda*
In 80 Staaten, davon fünf, in der die regionale Unterschiede herrschen, drohen hohe Gefängnisstrafen
Es wird besser: Fortschritte für Menschenrechte
Anti-Diskriminierung: In 57 Staaten schützen Gesetze die Rechte von LGBT-Personen
Partnerschaften anerkannt: 30 Staaten oder Regionen, wie z.B. USA, bieten LGBTs entweder die Möglichkeit eine Ehe bzw. einen Partnerschaftsvertrag einzugehen, der ihre Rechte mit den von Heterosexuellen gleichsetzt.
Kolumbien
Spanien
Artikel Spartacus Traveler 03/07 Seite: 10
Link zur eddy Hirschfeld-Weltkarte
Top 10 der Schwulenfeinde
Saudi-Arabien
Iran
Jamaika
Kamerun
Sudan
Nigeria
Usbekistan
Nepal
Diskrepanz: Kult und Schande
Türkei
Spartacus Traveler, 04/07, Seite 24 (Top Gay) “Tuntenmuseum” 03/07, Seite 28
Rosa statt schwarz sehen…
Ausgrenzung, Halbwelt und Verfolgung
Dom-Rep: Karibische Katastrophe
Iran
Katholizismus als Staatsreligion
Malta
Legalität*
Homosexuelle Handlungen sind seit Januar 1973 legal. Das Schutzalter liegt einheitlich bei 18 Jahren.
Antidiskriminierungsgesetze*
Ein Antidiskriminierungsgesetz zum Schutz der sexuellen Orientierung in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Eigentum, Gesundheitswesen, sowie Zugang zu Waren und Dienstleistungen besteht seit 2004. Das Gesetz ist die Umsetzung der Antidiskriminierungsvorschriften der Europäischen Union.
Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare*
Ein staatliche Anerkennung ist bisher weder in Form der gleichgeschlechtlichen Ehe noch in Form einer Eingetragenen Partnerschaft erfolgt. Im März 2010 kündigte Premierminister Lawrence Gonzi ein Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft in Malta an.
Gesellschaftliche Situation*
Eine kleine LGBT–Community findet sich vorrangig in der Hauptstadt Valletta.[2] Im Juli 2010 fand in Valetta ein Pride March und eine Pride Week mit Filmvorführungen statt. (*Quelle: Wikipedia)
Human Rights*
Für Lesben, Schwule Bisexuell und Transgender
(*Quelle: Eddy-Hirschfeld-Stiftung) Die Yogyakarta-Prinzipien sind die erste systematische Gesamtschau auf die Menschenrechtsgewährleistung für Lesben, Schwule Bisexuell und Transgender (LGBT), sie formulieren Anforderungen, die die bestehenden und völkerrechtlich bindenden Menschenrechtsstandards in Bezug auf sexuelle Minderheiten durchdeklinieren. Als Interpretation und Ergänzung bestehender Menschenrechtsstandards und Schutzmechanismen sind sie von grundsätzlicher politischer und juristischer Bedeutung. Sie setzen damit klare Maßstäbe für eine konsequente Menschenrechtspolitik auf internationaler wie nationaler Ebene.
Hochrangige Menschenrechtsexperten aus verschiedenen Weltregionen und mit unterschiedlichem Werdegang, darunter die frühere UN-Hochkommissarin für Menschenrechte und irische Ex-Präsidentin, Mary Robinson, Philip Alston, australischer UN Berichterstatter und Professor an der New York University School of Law oder Edwin Cameron, Richter am obersten Berufungsgericht Südafrikas, stellten im März 2007 im Genfer UN-Gebäude einen Katalog von 29 Prinzipien vor, den sie einige Monate zuvor bei einer Tagung im indonesischen Yogyakarta entwickelt hatten. Erstmalig formulierten sie darin einen globalen Standard für die Sicherung von Menschenrechten für LGBT.
Ihr wichtigstes Anliegen ist die Bekämpfung von Gewalt und strafrechtlicher Verfolgung von Homosexualität. Das Themenspektrum umfasst aber auch den Zugang zu Bildung, das Recht auf Familiengründung, Versammlungsfreiheit, Asylrecht und vieles mehr. Auch Deutschland ist im Lichte der Yogyakarta-Prinzipien verpflichtet, weitere Schritte zur Gleichberechtigung von LGBT zu gehen. So ist beispielsweise die fortgesetzte Ungleichbehandlung homosexueller Lebenspartnerschaften eine klare Verletzung des in Yogyakarta formulierten Grundrechtkatalogs.
Warum werden die Yogyakarta-Prinzipien konkret gebraucht? Menschenrechtsverletzungen wegen sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität sind ein weltweites Problem. Es geht um außergerichtliche Hinrichtungen, Folter und Misshandlungen, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung, Missachtung der Privatsphäre, willkürliche Verhaftungen, Nichtberücksichtigung bei Stellenbesetzungen und Bildungsangeboten sowie um massive Diskriminierung in Bezug auf andere Menschenrechte.
Den Staaten werden präzise Empfehlungen unterbreitet, wie diese Standards umzusetzen sind. Die nordischen Staaten, die Schweiz, die Tschechische Republik, Argentinien, Uruguay und die Niederlande haben sich diese Empfehlungen bereits zu eigen gemacht, sie setzen sich nachdrücklich für die weltweite Anerkennung der Yogyakarta-Prinzipien ein.
Möglichst viele Staaten, gerade auch Deutschland, sollten die Yogyakarta-Prinzipien zur Grundlage ihrer Politik für LGBT machen, die Empfehlungen im Inland umsetzen, sie auf internationaler Ebene befördern, in der Außen- und Entwicklungspolitik, der auswärtigen Kulturpolitik, in bilateralen Gesprächen, auf EU- und UN-Ebene sowie im Europarat.