Die Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit ist und bleibt im Grundgesetz geschützt.
Wann die Grenzen zur Volksverhetzung überschritten werden, regelt auch künftig das geltende Recht. Hasskomentare machen das Internet nicht frei, sondern menschenverachtend.
1. Volksverhetzung ist kriminell
Deshalb kann Volksverhetzung gar keiner etwaigen Zensur zum Opfer fallen, vielmehr wird zurecht die Täterschaft als krimineller Akt sanktioniert.
2. Faschistoide Propaganda ist antidemokratisch
Ein Nein zu Nazis und die Ausgrenzung von Faschisten ist weder antidemokratisch, noch explizit links oder “intolerant”. Es ist Bürgerpflicht in einer demokratisch verfassten Gesellschaft.
3. Faschismus ist antidemokratisch
Volksverhetzung ist nunmal keine Meinungsäußerung, sondern ein Verbrechen.
4. Sexismus, Rassismus und Chauvinismus sind faschistoid
Hasskommentare, die sexistisch, rassistisch und chauvinistisch motiviert, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit befördern, sind keinesfalls ein demokratischer Beitrag, sondern schlicht antidemokratisch und faschistisch.
5. Zivilcourage ist gefragt, um Menschen zu schützen
Deshalb ist es gut, richtig und längst überfällig, dass Facebook endlich im Rahmen der “Initiative für Zivilcourage Online” in aufklärerischer Absicht mit Antifaschistinnen* kooperiert
6. Nazis sind Nazis, bereits bevor sie Nazi-Verbrechen begehen
Nazis müssen also nicht erst Unmenschliches verbrechen, um ein Faschist zu sein. Darum gilt es, Nazis zu stoppen, bevor sie ihre Verbrechen begehen können.